Wichtige Informationen für potentielle Aussteller
Bewerbungen für den Ostermarkt bis Ende November des Vorjahres möglich.
Bitte beachten sie die neuen Ansprechpartner!
Gewerbliche Beschicker von Krämermärkten und Anbieter von Speisen und Getränken können sich eine Bewerbung sparen, deren Bewerbungen werden nicht beantwortet!
Grundsätzlich besteht keinerlei Anrecht auf eine bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbungen. Schriftliche Absagen kann die IG Ostermarkt nur veranlassen, wenn Rückporto beigelegt wurde.
Vermerken Sie als potentieller Aussteller bitte, welche Produkte Sie anbieten und ob Sie dies privat oder gewerblich tun, geben Sie Ihre komplette Anschrift an und fügen aussagekräftige Fotos Ihres Angebotes bei.
Die Auswahl wird nach Ende der Anmeldefrist unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung oder bereits früherer Teilnahmen getroffen. Es gibt bei diesem Markt keine Außenstände und keine Bewirtung!
Die IG Ostermarkt deckt mit den verlangten Standgebühren die Ausgaben für Hallenmiete, Genehmigungen, Endreinigung, Werbung und Verwaltung. Sie erwirtschaftet keine Gewinne.
Folgende Regeln gelten für alle Beschicker des Brettener Ostermarktes
1) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung. Bewerber, die ihren Vertrag nicht fristgerecht zurücksenden, bzw. die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht entrichten, können am Markt nicht teilnehmen.
2) Die Waren müssen unbedingt auf einem Tisch mit großzügiger Osterdekoration angeboten werden. 3) Die Ausstellungstische müssen auf der Vorderseite mit einem Tuch bis zum Boden abgedeckt, dürfen aber dabei nicht beschädigt werden. (Reißnägel, Tacker verboten!)
4) Die Tischfläche kann individuell gestaltet werden.
5) Bei Tischen, die aus Platzgründen direkt an der Wand stehen und somit nicht von hinten bedient werden können, muss zwischen den Tischen ausreichend Platz freigehalten werden.
6) Maximal 2 Tische (jeweils 170 x 70 cm) und Stühle werden vom Veranstalter gestellt (Ausnahme: Aussteller mit Stand nur Stühle). Stellwände können nicht zur Verfügung gestellt werden. Falls eigene Wände mitgebracht werden, ist dies auf dem Vertrag mit Größe (maximal bis Standbreite) zu vermerken.
7) Es dürfen keine Ständer, Stellwände oder Waren außerhalb des zugewiesenen Standbereichs aufgestellt werden
8) Im Ausstellungsbereich besteht absolutes Rauchverbot.
9) Jeder Aussteller ist für die Abfallbeseitigung und die Reinigung seines Standplatzes nach dem Abbau selbst zuständig.
10) Der Aufbau des Marktes erfolgt am Freitag, dem nicht vor 17 Uhr und endet um 20 Uhr. Am Samstag, dem ist die Halle ab 9 Uhr für die Aussteller geöffnet, der Markt beginnt um 11 Uhr, am Sonntag ist Hallenöffnung um 10 Uhr, Marktbeginn 11.15 Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag direkt nach Marktende.
11) Nur zur Anlieferung ist es möglich, kurzfristig vor der Halle zu halten. Die Fahrzeuge sind umgehend nach dem Entladen auf einem der umliegenden Parkplätze abzustellen.
12) Die Ausstellungsräume sind beleuchtet. Falls eigene Beleuchtungskörper am Stand angebracht werden sollen (max 300W), so ist für ausreichende Verlängerungskabel selbst zu sorgen. Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist zu gewährleisten. Kabel, die auf dem Boden in Gängen verlegt werden müssen stolpersicher ohne Beschädigung des Bodens angeklebt werden.
13) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Ständen, Waren, Ausstellungsgegenständen, Ausstellungsräumen und Besuchern. Aussteller, die Beschädigungen durch Unachtsamkeit, fahrlässig oder mutwillig herbeiführen, haften für den entsprechenden Schaden. Besondere Vorsicht ist auf den Hallenboden zu richten. An den Wänden dürfen keine Gegenstände angebracht werden.
14) Der Mietpreis ist dem beigefügten Anschreiben bzw. Vertrag zu entnehmen und kann vorab von Interessenten beim Veranstalter erfragt werden. Die Kosten für Werbung, Eigeninserat, Verwaltung, Gebühren, Auf-/Abbau der Tische und Endreinigung sind darin enthalten.
15) Sämtliche Kosten werden sofort bei der Anmeldung fällig und sind umgehend per Überweisung zu entrichten. Sollten die im Vertrag vereinbarten Gebühren nicht fristgerecht bezahlt sein, so ist eine Teilnahme am Markt nicht möglich.
16) Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten können Wünsche nach bestimmten Standplätzen nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter teilt die Standplätze verbindlich zu.
17) Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.
18) An jedem Stand sind Namen und Anschrift des Ausstellers deutlich anzubringen.
19) Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und vom Veranstalter bestätigten Waren angeboten werden.
20) Namen, Angebot, Telefonnummer und ggf. Email-/Internet-Adresse der Aussteller werden auf der Website der IG Ostermarkt veröffentlicht.
21) Der Veranstalter behält sich vor in Ausnahmefällen, kurzfristige Änderungen vor Ort verbindlich durchzuführen, auch wenn vorab anderweitige Absprachen getroffen wurden.
Kontaktadresse:
Interessengemeinschaft Brettener Ostermarkt
Rosemarie und Ute Hellmann
Friedrichstraße 61
75015 Bretten
0171-7455844
Email info(at)brettener-ostermarkt.de
Bewerbungen für den Ostermarkt bis Ende November des Vorjahres möglich.
Bitte beachten sie die neuen Ansprechpartner!
Gewerbliche Beschicker von Krämermärkten und Anbieter von Speisen und Getränken können sich eine Bewerbung sparen, deren Bewerbungen werden nicht beantwortet!
Grundsätzlich besteht keinerlei Anrecht auf eine bevorzugte Berücksichtigung von Bewerbungen. Schriftliche Absagen kann die IG Ostermarkt nur veranlassen, wenn Rückporto beigelegt wurde.
Vermerken Sie als potentieller Aussteller bitte, welche Produkte Sie anbieten und ob Sie dies privat oder gewerblich tun, geben Sie Ihre komplette Anschrift an und fügen aussagekräftige Fotos Ihres Angebotes bei.
Die Auswahl wird nach Ende der Anmeldefrist unabhängig vom Zeitpunkt der Anmeldung oder bereits früherer Teilnahmen getroffen. Es gibt bei diesem Markt keine Außenstände und keine Bewirtung!
Die IG Ostermarkt deckt mit den verlangten Standgebühren die Ausgaben für Hallenmiete, Genehmigungen, Endreinigung, Werbung und Verwaltung. Sie erwirtschaftet keine Gewinne.
Folgende Regeln gelten für alle Beschicker des Brettener Ostermarktes
1) Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichtteilnahme erfolgt keine Rückerstattung. Bewerber, die ihren Vertrag nicht fristgerecht zurücksenden, bzw. die Teilnahmegebühren nicht fristgerecht entrichten, können am Markt nicht teilnehmen.
2) Die Waren müssen unbedingt auf einem Tisch mit großzügiger Osterdekoration angeboten werden. 3) Die Ausstellungstische müssen auf der Vorderseite mit einem Tuch bis zum Boden abgedeckt, dürfen aber dabei nicht beschädigt werden. (Reißnägel, Tacker verboten!)
4) Die Tischfläche kann individuell gestaltet werden.
5) Bei Tischen, die aus Platzgründen direkt an der Wand stehen und somit nicht von hinten bedient werden können, muss zwischen den Tischen ausreichend Platz freigehalten werden.
6) Maximal 2 Tische (jeweils 170 x 70 cm) und Stühle werden vom Veranstalter gestellt (Ausnahme: Aussteller mit Stand nur Stühle). Stellwände können nicht zur Verfügung gestellt werden. Falls eigene Wände mitgebracht werden, ist dies auf dem Vertrag mit Größe (maximal bis Standbreite) zu vermerken.
7) Es dürfen keine Ständer, Stellwände oder Waren außerhalb des zugewiesenen Standbereichs aufgestellt werden
8) Im Ausstellungsbereich besteht absolutes Rauchverbot.
9) Jeder Aussteller ist für die Abfallbeseitigung und die Reinigung seines Standplatzes nach dem Abbau selbst zuständig.
10) Der Aufbau des Marktes erfolgt am Freitag, dem nicht vor 17 Uhr und endet um 20 Uhr. Am Samstag, dem ist die Halle ab 9 Uhr für die Aussteller geöffnet, der Markt beginnt um 11 Uhr, am Sonntag ist Hallenöffnung um 10 Uhr, Marktbeginn 11.15 Uhr. Der Abbau erfolgt am Sonntag direkt nach Marktende.
11) Nur zur Anlieferung ist es möglich, kurzfristig vor der Halle zu halten. Die Fahrzeuge sind umgehend nach dem Entladen auf einem der umliegenden Parkplätze abzustellen.
12) Die Ausstellungsräume sind beleuchtet. Falls eigene Beleuchtungskörper am Stand angebracht werden sollen (max 300W), so ist für ausreichende Verlängerungskabel selbst zu sorgen. Die Sicherheit der elektrischen Anlagen ist zu gewährleisten. Kabel, die auf dem Boden in Gängen verlegt werden müssen stolpersicher ohne Beschädigung des Bodens angeklebt werden.
13) Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden an Ständen, Waren, Ausstellungsgegenständen, Ausstellungsräumen und Besuchern. Aussteller, die Beschädigungen durch Unachtsamkeit, fahrlässig oder mutwillig herbeiführen, haften für den entsprechenden Schaden. Besondere Vorsicht ist auf den Hallenboden zu richten. An den Wänden dürfen keine Gegenstände angebracht werden.
14) Der Mietpreis ist dem beigefügten Anschreiben bzw. Vertrag zu entnehmen und kann vorab von Interessenten beim Veranstalter erfragt werden. Die Kosten für Werbung, Eigeninserat, Verwaltung, Gebühren, Auf-/Abbau der Tische und Endreinigung sind darin enthalten.
15) Sämtliche Kosten werden sofort bei der Anmeldung fällig und sind umgehend per Überweisung zu entrichten. Sollten die im Vertrag vereinbarten Gebühren nicht fristgerecht bezahlt sein, so ist eine Teilnahme am Markt nicht möglich.
16) Aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten können Wünsche nach bestimmten Standplätzen nicht berücksichtigt werden. Der Veranstalter teilt die Standplätze verbindlich zu.
17) Eine Untervermietung ist ohne Zustimmung des Veranstalters nicht zulässig.
18) An jedem Stand sind Namen und Anschrift des Ausstellers deutlich anzubringen.
19) Es dürfen nur die in der Anmeldung angegebenen und vom Veranstalter bestätigten Waren angeboten werden.
20) Namen, Angebot, Telefonnummer und ggf. Email-/Internet-Adresse der Aussteller werden auf der Website der IG Ostermarkt veröffentlicht.
21) Der Veranstalter behält sich vor in Ausnahmefällen, kurzfristige Änderungen vor Ort verbindlich durchzuführen, auch wenn vorab anderweitige Absprachen getroffen wurden.
Kontaktadresse:
Interessengemeinschaft Brettener Ostermarkt
Rosemarie und Ute Hellmann
Friedrichstraße 61
75015 Bretten
0171-7455844
Email info(at)brettener-ostermarkt.de